Ich habe mich kürzlich in eine Facebook-Diskussion mit der VG Musikedition, der Verwertungsgellschaft für das deutsche Musikverlagswesen, involviert. Es ging um deren jüngste Publikation über das Kopieren von Noten, die in weiten Teilen auf einer älteren Broschüre des gleichen Autors Thomas Tietze (»Täter im Frack«) basiert. In einem latent bedrohlichen Tonfall neigt der Text dazu, Musikerinnen und Musiker als »Raubkopierer« zu kriminalisieren und durch Mangel an juristischem Fachwissen bedingtes Verhalten als »illegale Handlung« zu brandmarken. Mittels dieser Publikation und des Hashtags #keinenotenkopieohnelizenz vermittelt die VG Musikedition durchgängig die Auffassung, dass jede Kopie einer Notenausgabe lizenzierungspflichtig sei, ungeachtet des Alters des Urhebers bzw. der Edition. Berücksichtigt man allerdings, dass ein großer Anteil des Musikrepertoires längst gemeinfrei ist, wird dies als propagandistische Desinformationspolitik erkennbar. Mein Austausch mit dem Geschäftsführer Christian Krauß (zumindest glaube ich, dass er mein Dialogpartner gewesen ist) kann in den Screenshots unter diesem Post eingesehen werden.
General
Das erste Gebot
Dies ist die goldene Grundregel des klassischen Musikjournalismus: Kommentiere niemals und keinesfalls einen Blogpost auf Slipped Disc. Tu es nicht. Denk nicht einmal daran. Lies den Blog und die Kommentare, wenn es unbedingt sein muss, aber erliege nicht der Versuchung, selbst deinen Senf dazuzugeben. Mache es lieber wie Norman, der niemals seine eigenen Beiträge kommentiert (und auch sicherlich nicht auf diesen Post reagieren wird). Folge diesem Rat und halte dich von einem ganzen Haufen Peinlichkeiten fern. Ich danke für deine Aufmerksamkeit!
Neue Erkenntnisse aus München
Ich halte diesen Artikel nicht für ein besonders gelungenes Beispiel journalistischer Arbeit, aber zumindest zeigt er das schier unglaubliche Ausmaß von sexuell anstößigem und missbräuchlichem Verhalten, das aller Wahrscheinlichkeit nach über Jahrzehnte von einigen Professoren der Hochschule für Musik und Theater München an den Tag gelegt worden ist. Auf mich wirkt dieser Vorgang wie ein Scheitern auf allen Ebenen der akademischen Selbstverwaltung – hätte ich das zweifelhafte Vergnügen, an dieser Institution zu arbeiten, würde ich umgehend kündigen. Wenn sich auch nur die Hälfte der besagten Anschuldigungen als zutreffend erweist, sollte die zuständige Landesbehörde einen Untersuchungsausschuss einsetzen und, falls es der Hochschule auch in Zukunft nicht zu verhindern gelingt, dass ihre Studierenden und Mitarbeiter zu Opfern von Sexualstraftaten werden, in letzter Konsequenz deren Schließung erwirken.
Stelle in Düsseldorf
Diese Woche werde ich eine neue Stelle als Dozent für Musiktheorie am musikwissenschaftlichen Institut der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf antreten und bin hochgradig gespannt auf diese neue Herausforderung. Ich werde für das künstlerische Lehrangebot im Rahmen des Bachelor-Ergänzungsfachs Musikwissenschaft der Heinrich Heine Universität Düsseldorf verantwortlich sein, darunter Seminare und Übungen in satztechnischen Grundlagen, Formenlehre, Klavierpraxis und Propädeutik der Musiktheorie. Einstweilen werde ich weiterhin in Berlin leben und für zwei Tage die Woche nach Düsseldorf pendeln.
Wandel an den Berliner Musikschulen?
Derzeit geschieht etwas an den öffentlichen Musikschulen Berlins, das seit einiger Zeit nicht mehr vorgekommen ist: Es werden Festanstellungen vorgenommen. An der Tatsache, dass die kommunale Musikausbildung fast vollständig in den Händen von Freiberuflern liegt, wird sich allerdings auf absehbare Zeit nichts ändern, auch wenn der Anteil der im Angestelltenverhältnis tätigen Mitarbeiter an den Bezirksmusikschulen nun von 7% auf 20% erhöht werden soll. Abgesehen von einer seltsamen Kontroverse zwischen Senat und Musikverbänden, wie vielen Vollzeitäquivalenten dieser Zuwachs entspricht, bleiben einige weitere Fragen offen. Sollten die neu geschaffenen Stellen öffentlich ausgeschrieben werden oder gezielt den freien Mitarbeiten einer Musikschule zu Gute kommen? Ist es hinnehmbar, wenn Bewerber_innen nur auf Grundlage eines Vorstellungsgesprächs eingestellt werden, ohne ihre Qualifikation in einer Lehrprobe oder einem Vorspiel nachzuweisen? Und schließlich: Weshalb werden Festanstellungen als wichtiger angesehen als grundsätzliche Fragen zum Qualitätsmanagement und zur Nachhaltigkeit der musikalischen Grundausbildung?