Wendelin Bitzan

Wendelin Bitzan

Neues Mandat im DTKV Berlin

Mit großer Freude darf ich bekanntgeben, als stellvertretender Vorsitzender des Deutscher Tonkünstlerverbands Berlin wiedergewählt worden zu sein. Es ist mir eine Ehre, während der nächsten Jahre gemeinsam mit meinen Kolleg:innen im Vorstand das Verbandsleben weiter gestalten zu können. Vielen Dank an Simon Borutzki, Liz Franzen, Alf Schulze, Agnes Stein von Kamienski, Jens Domeyer und Anne Uerlichs für die produktive Zusammenarbeit, auf deren Fortsetzung ich sehr gespannt bin. Neue Verbandsmitglieder sind herzlich willkommen – nehmt gern Kontakt auf für weitere Informationen.

Ein kapriziöses neues Duo

Nun ist der Notensatz meiner vor einigen Monaten entstandenen Komposition Capriccio spirituoso für Blockflöte (oder Querflöte) und Klavier fertiggestellt. Das Werk kombiniert traditionelle Harmonik mit einem etwas eigenwilligen Zugang zu motivischer Arbeit und musikalischer Form. Bei dem ambitionierten Solopart wurde ich inspiriert und beraten durch den Widmungsträger, meinen sehr geschätzten Kollegen Simon Borutzki, dessen Fertigkeiten auch bei der bevorstehenden Premiere zu erleben sein werden. Das Notenmaterial steht auf IMSLP zur Verfügung.

Treffende Beschreibung, ausbaufähige Strategien

Ein aktueller Artikel von Christian Höppner, Vorsitzender des Deutschen Kulturrats und Deutschen Tonkünstlerverbands sowie Generalsekretär des Deutschen Musikrats, liefert eine kompakte Analyse der derzeitigen Lage des klassischen Musikbetriebs, der in entscheidendem Maße durch die Arbeit freischaffender Künstler:innen geprägt ist, und stellt seine zahlreichen strukturellen Probleme dar – an vorderster Stelle die prekäre Einkommenssituation vieler Protagonist:innen. Der Artikel ist unter dem Titel »Aufbruch zu neuen Freiheiten?« in den Kulturpolitischen Mitteilungen erschienen und ist hier im Volltext verfügbar.

Höppner skizziert einige allgemeine Ansätze, um den gegenwärtigen Herausforderungen zu begegnen, legt sich aber nicht auf konkrete Strategien oder Handlungsempfehlungen fest, mit deren Hilfe Verbesserungen erwirkt werden könnten. Insbesondere bleibt unklar, wie die geforderte höhere gesellschaftliche Anerkennung für Kulturarbeit zu erreichen ist, und wie der grundsätzlichen Gefahr einer Deprofessionalisierung, wie sie der Autor beschreibt, begegnet werden kann. Höppner beansprucht außerdem einen erleichterten Zugang zur Künstlersozialkasse und eine Redefinition der Kategorie Arbeitslosigkeit, bezogen auf freischaffende Musiker:innen, wobei diese Schritte jeweils einer politischen Initiative bedürfen, um umgesetzt zu werden. Das bei Weitem wichtigste Desiderat scheinen verbindliche Honorarstandards für freie Musiker:innen und Musikpädagog:innen zu sein; dies bestätigt Höppner zwar, äußert sich aber nicht zu den entscheidenden Fragen, auf welche Weise entsprechende Richtlinien zu etablieren und zu durchzusetzen wären, und wie gewährleistet werden kann, dass Honoraruntergrenzen nicht umstandslos durch Auftraggeber und Auftragnehmer umgangen werden können (hierin liegt das wesentliche Problem bei den bisher existierenden Empfehlungen). Im Ganzen liefert der Artikel wenig mehr als eine Problembeschreibung, während tragfähige Handlungsstrategien und Lösungswege noch ausstehen.

Das Urheberrecht und das russische Internet

Viele Musiker:innen werden mit gewissen Quellen im russischen Internet vertraut sein, von denen man Partituren oder Fachliteratur herunterladen kann, die bisher nicht gemeinfrei sind. Von Plattformen wie ScorSer, dem Tarakanov-Archiv und ähnlichen Webseiten dürften die meisten Kolleg:innen zumindest gehört haben. Es gibt einen Fall, den ich besonders bemerkenswert finde: die dem Werk Jurij Nikolaevič Cholopovs gewidmete Seite www.kholopov.ru schließt eine elektronische Bibliothek ein, in der Scans etlicher verhältnismäßig aktueller musikwissenschaftlicher und musiktheoretischer Schriften in russischer, englischer und deutscher Sprache erhältlich sind. So werden unter dem Namen eines der prominentesten russischen Musikgelehrten des 20. Jahrhunderts eine Vielzahl von Urheberrechtsverletzungen verursacht. Dieser Zustand wird sich in absehbarer Zeit kaum ändern, gerade in der aktuellen Situation, aber das bedeutet nicht, dass man sich dieser und ähnlicher Fälle nicht bewusst sein sollte. — NB: Im Jahr 2004 ist in Russland die urheberrechtliche Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre post mortem auctoris verlängert worden.

Musizieren allein verbindet nicht

Mein Kommentar über die deutsche Musikverbandslandschaft, berufsständische Interessenvertretung und die Chancen und Schwierigkeiten des Eintretens für die Belange freischaffender Musiker:innen ist im VAN Magazin erschienen. Ich freue mich auf eure Gedanken und Meinungen zu diesem vielschichtigen Gegenstand.