<span class="vcard">Wendelin Bitzan</span>
Wendelin Bitzan

Kurze Begeisterungsbekundung

Seit einigen Wochen bin ich für die Musik der amerikanischen Komponistin Amy Beach (1867–1944) entflammt und frage mich seitdem, warum ich nicht bereits viel früher Notiz von deren phantastischem, spätromantisch geprägtem Schaffen genommen habe. Beach war die erste Frau, deren Orchesterwerke in den Vereinigten Staaten aufgeführt wurden. Sie hat einen umfangreichen und vielfältigen Werkkatalog mit Symphonik, Kammermusik und Vokalmusik hinterlassen und fand als Interpretin ihrer eigenen Klaviermusik in Amerika und Deutschland große Anerkennung. Obschon ich mich noch mitten im Entdeckungsprozess befinde, möchte ich nachdrückliche Kennenlernensempfehlungen für einige von Beachs Kompositionen aussprechen: die Violinsonate a-Moll op. 34, das viersätzige Klavierkonzert cis-Moll op. 45 sowie die ›Gälische‹ Symphonie e-Moll op. 32. Ein besonderes Kleinod unter ihren Klavierwerken stellt die frühe Ballade Des-Dur op. 6 dar, auf deren baldige Einstudierung ich mich freue.

Geschlechterbastionen in Orchestern

In Deutschland gibt es 129 öffentlich finanzierte Tariforchester. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Musikinformationszentrums ist das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Angestellten in den meisten Orchestern signifikant unausgewogen; die Zahlen variieren in Abhängigkeit vom Instrument und von der Dienststellung bzw. vom Einkommen. Die größten Ungleichheiten gibt es bei den Planstellen für Tuba (zu 98,1 % mit Männern besetzt) und für Harfe (93,7 % Frauen). Ich erwäge, diese Missverhältnisse zum Gegenstand einer neuen Komposition zu machen, und möchte ein Duo für eine Tubistin und einen Harfenisten schreiben, in dem beide Musiker_innen während des Spielens auch ihre Singstimme einsetzen. Das Stück soll außerdem musikalisch auf Josquin Desprez Bezug nehmen, dessen Tod sich in diesem Jahr zum 500. Mal jährt. Falls ihr potentielle Interpret_innen kennt oder selbst in Frage kommt und an einer Widmung interessiert seid, meldet euch gern!

Prolongation der Online-Lehre

In der vergangenen Woche hat das dritte digitale Semester an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf begonnen, und der ursprünglich für einen Notbehelf gehaltene Online-Unterricht fühlt sich mittlerweile erstaunlich vertraut an. Ich habe versucht, meine Lehrmethodik weiterzuentwickeln, und werde nun regelmäßig kollaborative Dokumente und Tools für die Musikanalyse und für satztechnische Übungen nutzen. Jamboard und Noteflight versprechen die die Interaktion im Unterricht zu bereichern und können möglicherweise auch die Bereitschaft der Studierenden erhöhen, sich mit peer assessment und Möglichkeiten der Selbstevaluation zu beschäftigen. Im Gehörbildungsunterricht und beim integrierten Lernen im Wechsel zwischen synchronen und asynchronen Vermittlungsformen erhoffe ich mir kreative Impulse durch den Einsatz von Shared Piano, einem interaktiven On-Screen-Klavier, mit dessen Hilfe bis zu zehn Personen simultan musizieren können. Ich bin allerdings weiterhin nicht schlüssig, auf welche Weise schriftliche Musiktheorie-Prüfungen vollständig digitalisiert werden können, um bei der Ergebnisübermittlung ohne Scans oder Fotografien von Papierarbeitsblättern auszukommen.

Besonders gespannt bin ich auf ein Repertoirekunde-Seminar, das ich für Studierende der instrumentalen Hauptfächer und für das Ergänzungsfach Musikwissenschaft anbiete. Wir werden die faszinierende Musik des russischen Silbernen Zeitalters erkunden und uns Werken von Skrjabin, Rachmaninov, Metner, Mjaskovskij, des frühen Stravinskij und Prokof’ev sowie weniger bekannter Figuren wie der Gnesin-Geschwister, Aleksandrov und Roslavec widmen. Falls ihr interessiert seid, das Seminar als Gasthörer_in zu verfolgen, lasst es mich gern wissen.

Bemitleidenswertes

Wie viele andere Menschen, die kontroverse Inhalte veröffentlichen oder im Netz eine starke individuelle Meinung vertreten, erhalte ich gelegentlich abwertende oder gar hasserfüllte Reaktionen auf meine Äußerungen. Diese Kommentare beziehen sich meist auf unverfängliche fachbezogene Posts und verunglimpfen meine Arbeit auf einer oberflächlichen Ebene, sind aber offenbar auf mein öffentliches Agieren als Ganzes und die diesem zu Grunde liegende Haltung gerichtet, indem sie (gleichwohl mit beschränkten sprachlichen Mitteln) generelle Ablehnung oder Widerspruch zu meinen berufsständischen oder politischen Positionen ausdrücken. Die unten zitierten Wortmeldungen stammen vermutlich von ein und derselben Person unter verschiedenen Pseudonymen. Ich werde keine weiteren Maßnahmen ergreifen, durch welche die armselige und vulgäre Misanthropie des Urhebers dieser Zeilen unangemessene Würdigung fände, möchte aber dennoch das Bewusstsein für solche und ähnliche Fälle schärfen. Letztlich sind derartige Reaktionen geeignet, als Bestätigung für die Wirksamkeit des eigenen öffentlichen Agierens zu dienen, selbst wenn dessen Reichweite vergleichsweise gering ist, und sich durch billige Provokationen nicht beirren zu lassen.

Gedanken zur Urheberrechtsreform

Die bevorstehende Reform des deutschen Urheberrechts im Zuge der Harmonisierung nationaler Gesetzgebung mit den neuen EU-Richtlinien (insbesondere der DSM-Direktive) beinhaltet einige Änderungen im UrhG und VGG, denen ich größtenteils positiv gegenüberstehe. Ein Paragraph im Gesetzentwurf irritiert mich jedoch: Verwertungsgesellschaften wie etwa die GEMA werden voraussichtlich ermächtigt werden, kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung einzusetzen. Das bedeutet, dass die Rechtewahrnehmung auch im Namen von Nichtmitgliedern und Urheber_innen, die ihre Rechte nicht per Wahrnehmungsvertrag an die Verwertungsgesellschaft übertragen haben, erfolgen kann. Dies kann zum Problem werden, wenn Urheber_innen den Einsatz von CreativeCommons-Lizenzen oder anderer freier Lizenzmodelle bevorzugen (etwa im Rahmen des operativen Modells der Kooperative C3S), oder wenn sie sich entscheiden, gar keinen Urheberschutz in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen werden die Urheber_innen der ›automatischen‹ Rechtewahrnehmung aktiv widersprechen müssen, um diese zu verhindern. Komponist_innen und Arrangeur_innen bzw. deren Berufsverbände scheinen noch nicht auf diese Ausweitung der sogenannten GEMA-Vermutung – oder, in anderen Worten, auf die Festigung des Monopols der GEMA als einziger deutscher Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke – reagiert zu haben. Ich denke, dass diese Angelegenheit zumindest kontrovers diskutiert werden sollte.