Poor Advocacy for Freelance Musicians
Poor Advocacy for Freelance Musicians

Poor Advocacy for Freelance Musicians

It amazes and puzzles me how freelance musicianship is talked down in two articles from this month’s neue musikzeitung. In his title page column, editor Theo Geißler reports from the recent conference of Verband deutscher Musikschulen in Berlin, denigrating a group of protesters from DTKV Saxonia who had complained about their working conditions. Geißler basically blames them to suffer from self-chosen misery—an unworldly and rather impudent claim. In another article, the VdM administration issues a statement in objection to an initiative of TKV Baden-Württemberg which had denounced competitive distortion and unequal treatment of employees and freelance music educators. It is hard to understand how one can disagree with the legitimate demand for a balanced rate of public funding for both groups.

These positions construe an artificial antagonism between music education taking place in public responsibility and in private institutions, disregarding the fact that the two parties for the most part operate with near-to-identical teaching staff, offering the same services with the same qualifications. We need to think these two sectors as one functional unit and not as competitors. In Berlin’s municipal music schools, still more than 80% of instrumental and vocal teachers are unwillingly working as entrepreneurs. It is just insane to bash this considerably large group of colleagues as »mercantilists« striving for profit—an offensive and entirely inappropriate description of people working hardly above the subsistence level. I feel ashamed that courageous initatives, carried out in favour of the majority of musicians and music educators, are denied any support by those who are supposed to be their allies. Once more, VdM and the federal parent organisation of Deutscher Tonkünstlerverband form an unproductive opposition against their freelance colleagues, and it is hard to imagine how professional lobby work could succeed in the face of these ongoing quarrels.

3 Comments

  1. Lieber Wendelin!
    meine volle Zustimmung! Es wird Zeit daß man es beim Namen nennt.
    ich finde gut und korrekt wie Du formuliert hast, besonders :”””Es ist schwer verständlich, wie man sich als musikpädagogischer Interessenverband gegen die berechtigte Forderung nach einer ausgewogenen öffentlichen Förderung beider Gruppen wehren kann.”””
    Aber die “Ungleichbehandlung fängt schon in den Musikschulen an,zwischen Angestellten und Honorarkräften.
    Dazu ein Artikel der den Gerichtsstreit beleuchtet, den die Stadt Herrenberg gegen mich und die Deutsche Rentenversicherung geführt hat. Er ist noch nicht abschließend beendet, da die Stadt in die zweite Instanz ging und seitdem liegt der Fall beim Landessozialgericht………………………………………………………………………..
    das war der Artikel:
    Daz05.01.2018
    Musikschule erleidet Schlappe vor Gericht
    Herrenberg: Die städtische Einrichtung soll eine freie Mitarbeiterin scheinselbstständig beschäftigt haben

    ZoomDie Musikschule Herrenberg bietet eine breite Auswahl an Instrumentalunterricht an GB-Foto: Holom
    Eine empfindliche Niederlage erlitt die Stadt Herrenberg jüngst vor dem Sozialgericht in Stuttgart. Sie klagte gegen eine Entscheidung der Rentenversicherung Bund, die die Anstellung einer Lehrerin der Musikschule auf Honorarbasis als nicht rechtens eingestuft hat und entsprechende Konsequenzen forderte. Im Rathaus will man sich zu der Entscheidung noch nicht äußern.
    Nadine Nowara
    “2014 bekam ich von kompetenter Stelle den Hinweis, dass bei meiner Beschäftigungssituation eine Scheinselbstständigkeit besteht”, sagte die Klavier- und Keyboardlehrerin Susanne Nowakowski gegenüber dem “Gäubote”. Die Kuppingerin arbeitete damals für die städtische Musikschule Herrenberg als Honorarkraft. Auf den Bescheid der Rentenversicherung, die Nowakowski als abhängig beschäftigt eingestuft hatte, reagierte die Stadt Herrenberg mit einer Klage. Diese wurde nun in einem Prozess am Sozialgericht Stuttgart abgewiesen. Dort trafen eine Vertreterin der Rentenversicherung, Dietmar Gieb vom Kommunalen Arbeitgeberverband, der die Stadt Herrenberg vertrat, Musikschulleiterin Ulrike Goldau und Susanne Nowakowski aufeinander.
    Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen reagierte die Stadt bereits: Mit allen Honorarkräften, darunter Nowakowski, wurde im September 2015 ein befristeter Angestelltenvertrag mit zwölf Monaten Laufzeit und im Jahr darauf ein weiterer Vertrag abgeschlossen, der aber Ende August 2017 auslief. Inzwischen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Susanne Nowakowski und der Stadt beendet. Aktuell, so Goldau, seien an der Musikschule wieder vier Honorarkräfte beschäftigt, deren Arbeit insgesamt etwa einer 70-Prozent-Stelle entspricht.
    Aber warum setzt die Musikschule auf Honorarkräfte? Man könne schnell auf schwankende Schülerzahlen reagieren und Spitzen und Dellen ausgleichen, erklärte Ulrike Goldau.
    Honorarkraft oder Angestellter
    Im Prozess wurden die Unterschiede zwischen Honorar- und Angestelltenverträgen erläutert: So werde für die Honorarkräfte eine Obergrenze der Unterrichtsstunden festgelegt. Sie hänge davon ab, wie viele Schüler ihnen zugeteilt werden. Darüber hinaus werden Leistungen vereinbart, die über den Unterricht hi-nausgehen. Das seien unter anderem Klassenvorspiele und der Besuch von zwei Konferenzen. Zusätzliche Leistung würde vergütet. Die Bezahlung für die Unterrichtsstunden sei bei allen freien Mitarbeitern gleich. Darüber könnte aber auch im Vorgespräch verhandelt werden, so Goldau.
    Vor Gericht erhob Susanne Nowakowski Vorwürfe gegenüber der Musikschulleitung. Nachdem die Rentenversicherung Bund Einwände gegen ihre Art der Beschäftigung artikuliert hatte, habe sie keine neuen Schüler mehr erhalten: “Ich wurde in den letzten zwei Jahren ausgetrocknet.” Und das obschon sie ja inzwischen – wenn auch in geringem Umfang und nur befristet – angestellt war. Ulrike Goldau wies dies aber zurück: “Im Bereich Klavier sind die Schülerzahlen in den letzten Jahren zurückgegangen.” Die Schüler, die keinen Lehrerwunsch angeben, werden Goldau zufolge zunächst auf die regulär angestellten Lehrkräfte verteilt.
    Nowakowski wies vor Gericht zudem auf den Umstand hin, dass sie seinerzeit als Honorarkraft gegenüber den Angestellten finanzielle Nachteile erlitten habe. So habe sie wegen der Schulferien drei Monate lang im Jahr keine Einnahmen gehabt. Zudem habe sie kein Urlaubs- und kein Krankengeld erhalten. Im Gegenzug habe sie die Renten- und Sozialleistungen selbst an die Künstlersozialkasse abführen müssen. Darüber hinaus habe sie in den etwa 17 Jahren ihrer Tätigkeit für die Musikschule Herrenberg eine Lohnerhöhung von lediglich einem Euro die Dreiviertelstunde erhalten. “Das sind unmenschliche, unwürdige Arbeitsbedingungen. Man kann nicht erwarten, dass ich das als gerecht empfinde”, sagte Nowakowski. Dabei wies sie auf ihren Einsatz für die städtische Einrichtung hin: “Auch die Honorarkräfte präsentieren die Musikschule nach außen”, merkte die 55-Jährige an. So habe sie – obschon das den Honorarkräften laut Ulrike Goldau freigestellt sei – an Konzerten und Wettbewerben teilgenommen, um ihren Schülern den Rücken zu stärken.
    Richterin Kristin Steinecke wies nach dreieinhalbstündiger Verhandlung die Klage der Stadt Herrenberg ab. Es liege eine abhängige Beschäftigung vor, befand das dreiköpfige Richtergremium. Die Lehrkraft sei Weisungen unterlegen gewesen: Die Schulordnung gebe den Rahmen vor – unter anderem in Bezug auf die Zeiten und den Unterrichtsort. Ulrike Goldau selbst hatte dies zuvor in ihren umfassenden Ausführungen bestätigt. Die Lehrkräfte müssten sich an die Rahmenpläne des Verbands deutscher Musikschulen halten. Zudem, so das Sozialgericht, sei den Eltern nicht ersichtlich, welche Lehrer angestellt und welche auf Honorarbasis beschäftigt seien. Die Tätigkeiten der Honorarkräfte würden nicht von denen der Angestellten abweichen. Zudem sei bei den Honorarkräften kein Unternehmerrisiko erkennbar, kein Vermögenseinsatz vorhanden und die Lehrkraft dürfe keine Werbeaktivitäten im Unterricht vornehmen.
    Susanne Nowakowski äußerte sich erfreut zum Urteilsspruch: “Ich habe den Kampf vor vier Jahren begonnen und viel investiert. Es hat sich doch gelohnt. Es ist wichtig, etwas gegen Ungerechtigkeit zu tun.”
    Die Stadt Herrenberg möchte die Gerichtsentscheidung bisher nicht kommentieren und zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und analysieren. “Es ist zu früh, die Situation zu bewerten und zu beurteilen”, sagte Pressesprecherin Anne Reichel. Über mögliche Konsequenzen werde später entschieden. Unter anderem steht auch eine Nachzahlung der Sozialabgaben im Raum.
    Dabei wurde das Urteil im Rathaus mit Spannung erwartet: So ging es im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats jüngst genau um die Frage, inwieweit künftig noch Honorarkräfte bei der Musikschule beschäftigt werden können (der “Gäubote” berichtete) – dies vor dem Hintergrund des steigenden Defizits, das nach Darstellung der Verantwortlichen insbesondere durch die steigenden Personalkosten verursacht wird.”””

    Dies ist der Artikel aus dem Gäuboten Stadt Herrenberg Landkreis Böblingen

  2. Frauke Uerlichs

    Lieber Wendelin, super!
    Ich schicke meinen Brief (ohne Nachtrag) an Juan Martin Koch. Vielleicht wird er doch abgedruckt.
    Geißler spielte in seiner Antwort an mich heute Abend seinen Artikel als “Glosse” herunter. Leider fehlte der Humor. Daher leider keine Glosse, sondern eine kalte und böse Abrechnung mit dem DTKV Sachsen. Wäre gut, wenn viele Leute etwas dazu schreiben.

    Herzliche Grüße,

    Frauke Uerlichs

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