Nächste Woche wird am Bundesgerichtshof die Berufungsverhandlung in der Causa Siegfried Mauser stattfinden, von der ein endgültiges Urteil zur Höhe des Strafmaßes für verschiedene Sexualdelikte erwartet wird. Kurz vor dieser Entscheidung hat der Würzburger Verlag Königshausen & Neumann die baldige Veröffentlichung einer Festschrift zu Mausers 65. Geburtstag angekündigt, die von zwei seiner Vertrauten, dem Literaturwissenschaftler Dieter Borchmeyer und der Musikwissenschaftlerin Susanne Popp, mitherausgegeben wird. Zwar ist davon auszugehen, dass bereits vor Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Mauser mit der Vorbereitung des Bandes begonnen wurde; dennoch ist fraglich, ob die Festschrift als intendierte Exkulpation gelten oder die Liste der Beitragenden als Liste von Mausers Parteigängern gelesen werden kann. In jedem Fall darf die Veröffentlichung eines Artikels oder einer Komposition in einer solchen Publikation als Geste der Unterstützung betrachtet werden, zumindest aber als unterlassene Distanzierung vom Widmungsträger als öffentliche Person. Blogs und soziale Medien haben bereits Position bezogen: Alexander Strauch erörtert in seinem Artikel mögliche Zwecke und Zielsetzungen der Festschrift, während Theo Geißler in seinem sprachlich entgleisten Kommentar verschiedene Komponisten, darunter Helmut Lachenmann, Manfred Trojahn und Wolfgang Riehm (sic!), as »Fummelkumpane« schmäht. Konkrete Kritik verbietet sich bis zum tatsächlichen Erscheinen; dann jedoch wäre eine besonnenere Beurteilung des Bandes und seines wissenschaftlichen Wertes wünschenswert, idealerweise in Gestalt einer Rezension.