Ich habe mich kürzlich in eine Facebook-Diskussion mit der VG Musikedition, der Verwertungsgellschaft für das deutsche Musikverlagswesen, involviert. Es ging um deren jüngste Publikation über das Kopieren von Noten, die in weiten Teilen auf einer älteren Broschüre des gleichen Autors Thomas Tietze (»Täter im Frack«) basiert. In einem latent bedrohlichen Tonfall neigt der Text dazu, Musikerinnen und Musiker als »Raubkopierer« zu kriminalisieren und durch Mangel an juristischem Fachwissen bedingtes Verhalten als »illegale Handlung« zu brandmarken. Mittels dieser Publikation und des Hashtags #keinenotenkopieohnelizenz vermittelt die VG Musikedition durchgängig die Auffassung, dass jede Kopie einer Notenausgabe lizenzierungspflichtig sei, ungeachtet des Alters des Urhebers bzw. der Edition. Berücksichtigt man allerdings, dass ein großer Anteil des Musikrepertoires längst gemeinfrei ist, wird dies als propagandistische Desinformationspolitik erkennbar. Mein Austausch mit dem Geschäftsführer Christian Krauß (zumindest glaube ich, dass er mein Dialogpartner gewesen ist) kann in den Screenshots unter diesem Post eingesehen werden.
Ergänzend. Darin beklagte er, dass es eben nicht die gleiche Regelung wie bei der VG Wort gibt. Wo ja entsprechende Abgaben über die Geräte erfolgen. Und Kopieren damit abgegolten sind. Die VG Musikedition ist da eben „anders“ – nicht zum Vorteil der Szene.
Gabs übrigens auch mal ein taktlos dazu: https://www.nmz.de/taktlos/archiv/01/13/149-verbotene-noten/ [2011]
Genau. Danke, Martin!
Das größte Problem ist in meinen Augen, dass die VG Musikedition sich nicht um Chöre schert (die nach deren Angaben größte Gruppe von »Raubkopierern«) und keinen Pauschalvertrag, zB mit dem Deutschen Chorverband, schließt. Angeblich liegen die dafür notwendigen Rechte nicht bei der VG, sondern bei den Verlagen (man könnte sich berechtigterweise fragen, warum das so ist, zumal dadurch der Vertretungsanspruch der VG für ein gewichtiges Marktsegment wegfällt). Meine Vermutung ist eher, dass man Chören die Herstellung von ›legalen‹ Kopien gar nicht ermöglichen will, weil man sie dann nicht mehr so gut verklagen kann …
Das ist eine gewagte These. Aber unmöglich ist sie durchaus nicht.
Leider ist das die Praxis des Umgangs von VG Musikedition mit wem auch immer. Es gibt ja längst von Verlagsseite Unzufriedenheit. Ich kann mich da an ein Gespräch mit einem großen deutschen Musikverleger erinnern.