Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die freiberuflich tätigen Lehrbeauftragten an bayerischen Musikhochschulen für Mitte November 2017 einen zweiwöchigen Generalstreik planen, um ihrer Ablehnung gegenüber der Direktive des Kultusministeriums, die Institutionen den Beschäftigungsumfang ihrer freien Mitarbeiter prüfen zu lassen, Ausdruck zu verleihen. Lehraufträge sind in Bayern nur bis zu einem Umfang von 9 Semesterwochenstunden zulässig. Natürlich ist es aus Sicht der Betroffenen gut, sich zu organisieren und gegen die seit langer Zeit untragbaren Arbeitsbedingungen zu protestieren – allerdings ist das gewählte Mittel fragwürdig. Die Hochschulleitungen werden auf einen so kurzen Streik vermutlich kaum reagieren; die Streikenden verdienen einfach weniger und riskieren zudem ihre Weiterbeschäftigung. Notwendig wäre stattdessen eine Demonstration der Stärke und Unverzichtbarkeit dieser Berufsgruppe, die an den betreffenden Institutionen in vielen Fächern das Unterrichtsangebot sicherstellt. Eine effektivere Maßnahme wäre ein Streik innerhalb der Prüfungsphase am Semesterende; erst dann würden die Hochschulleitungen unter Druck geraten, weil das gesamte Prüfungsaufkommen auf die hauptamtlich Beschäftigten abgewälzt würde (was diese kaum hinnehmen könnten). Voraussetzung wäre allerdings, dass die Lehrbeauftragten Rückendeckung aus Berufsverbänden wie dem Deutschen Tonkünstlerverband und der Deutschen Orchestervereinigung erhielten.
Die für mich entscheidende Frage ist, ob Lehrbeauftragten wegen einer Überschreitung der zulässigen 9 SWS tatsächlich der Rauswurf droht, und falls ja, was dann als nächstes passiert. Gilt die Obergrenze nur für Tätigkeiten an den Musikhochschulen in München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg, oder werden auch Lehraufträge in anderen Bundesländern berücksichtigt? Studierende und Lehrveranstaltungen, die bisher von Lehrbeauftragten betreut wurden, müssten künftig durch andere Dozent_innen versorgt werden – beabsichtigen die Hochschulen, noch mehr freie Mitarbeiter mit kleineren Deputaten zu beschäftigen, oder sollen neue Mittelbaustellen ausgeschrieben werden? In dem letzteren Fall wären die aktuellen Entwicklungen nicht notwendigerweise negativ zu bewerten.