Der Berliner Senat hat in einer Pressemitteilung vom 19.03.2024 bekanntgegeben, dass an den hiesigen Bezirksmusikschulen einstweilen keine Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt werden – im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Kommunen, die nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von Juni 2022, das die Sozialversicherungspflicht betrieblich eingebundener Honorarkräfte bestätigt hat, nun Rechtssicherheit für ihre Lehrkräfte herbeizuführen suchen. Stattdessen wird in Berlin der Status quo mit 77 Prozent freiberuflich tätigen Musikschullehrer:innen beibehalten, und der Senat stellt denjenigen Bezirken, die Einbußen durch etwaige Nachzahlungen von Arbeitgeberbeiträgen in Kauf nehmen müssen, eine Kompensation in Aussicht. In meinen Augen ist dies ein unverantwortliches Vorgehen, das den Honorarkräften in ihrer derzeitigen Situation nicht weiterhilft, sondern die Bezirksämter zur Fortsetzung einer potentiell rechtswidrigen Praxis ermutigt. Ich habe mit meinen Kolleg:innen aus dem Vorstand des Berliner Tonkünstlerverbands eine Stellungnahme zur Personalpolitik des Senats und deren möglichen negativen Auswirkungen verfasst, ergänzt durch Vorschläge zu alternativen Strategien für einen zukunftsorientierten Betrieb der Berliner Musikschulen.