Ich frage mich, ob auf die Partitur des durch KI vervollständigten Orchesterwerks auf Basis der Skizzen zu Beethovens 10. Symphonie, das kürzlich vom Beethoven Orchester Bonn und Dirk Kaftan im Rahmen des Jubiläums Beethoven 2020 aufgeführt worden ist, das gängige Urheberrecht anzuwenden ist. Berücksichtigt man, dass es sich nicht im eigentlichen Sinne um ein menschliches Werk handelt, und dass der Anteil des Komponisten Walter Werzowa am Endprodukt ungewiss ist: sollte das Werk dann nicht gemeinfrei sein? Vielleicht kann das Beethoven-Haus Bonn diese Frage klären.