{"id":641,"date":"2017-03-14T14:24:38","date_gmt":"2017-03-14T13:24:38","guid":{"rendered":"http:\/\/wendelinbitzan.de\/?page_id=641"},"modified":"2021-01-21T18:18:52","modified_gmt":"2021-01-21T17:18:52","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wendelinbitzan.de\/de\/about\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h2>Pr\u00e4ambel<\/h2>\n<p>Gegenstand dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) ist das freiberufliche Dienstleistungsangebot von Wendelin Bitzan (im Folgenden: Dienstleister) in den Bereichen Lehrt\u00e4tigkeit und Publizistik. Die Angebote richten sich an \u00f6ffentliche Institutionen oder Privatpersonen (im Folgenden: Kunden). Die Dienstleistungen bestehen zum Einen in der Durchf\u00fchrung von fachspezifischen Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen, zum Anderen in der Bereitstellung von Texten in Schriftform oder dem m\u00fcndlichen Vortrag von Wortbeitr\u00e4gen, die jeweils den geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Soweit im Dienstleistungsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten f\u00fcr die Erbringung und Verg\u00fctung der Leistungen die im Folgenden niedergelegten Bedingungen.<\/p>\n<h2>\u00a7 1 \u2013 T\u00e4tigkeit<\/h2>\n<p>(1) Der Dienstleister agiert als Freiberufler im Auftrag bzw. als freiberuflicher Mitarbeiter des Kunden. Durch die T\u00e4tigkeit wird kein Arbeitsverh\u00e4ltnis begr\u00fcndet.<br \/>\n(2) Grundlage der T\u00e4tigkeit ist ein im Einzelnen geschlossener Dienstleistungsvertrag zwischen Dienstleister und Kunden, der als Auftragserteilung wirkt.<br \/>\n(3) Im Dienstleistungsvertrag wird ein Zeitraum zur Erbringung der Dienstleistung festgehalten (im Folgenden: Leistungszeitraum). Au\u00dferhalb des Leistungszeitraums unterliegt der Kunde keiner Verpflichtung zur Besch\u00e4ftigung des Dienstleisters, und der Dienstleister ist nicht zur Arbeit f\u00fcr den Kunden verpflichtet.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 \u2013 Weisungsfreiheit<\/h2>\n<p>(1) Der Dienstleister ist freier und unabh\u00e4ngiger Unternehmer und ist regelm\u00e4\u00dfig auch f\u00fcr andere Kunden t\u00e4tig. In sonstige innerbetriebliche Abl\u00e4ufe des Kunden ist der Dienstleister nicht eingebunden.<br \/>\n(2) Der Dienstleister ist nicht durch Weisungen des Kunden gebunden, die nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrags sind. Gegen\u00fcber anderen Auftragnehmern oder Angestellten des Kunden besitzt der Dienstleister seinerseits keine Weisungsbefugnis.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 \u2013 Arbeitsaufwand<\/h2>\n<p>(1) Art und Umfang der dem Dienstleister \u00fcbertragenen Arbeit richten sich nach den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und ggf. nach weiteren schriftlichen Vereinbarungen, die von den spezifischen Erfordernissen der jeweiligen T\u00e4tigkeit abh\u00e4ngig sind.<br \/>\n(2) Die konkreten Termine f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen sind kein Bestandteil des Dienstleistungsvertrags und werden in gesonderter Absprache mit dem Kunden vereinbart. Der fr\u00fchestm\u00f6gliche Unterrichtstermin kann eine Woche nach Beginn des Leistungszeitraums vereinbart werden.<br \/>\n(3) Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die zu vermittelnden Inhalte bzw. zu erbringenden Leistungen sind die Angebote der Leistungs\u00fcbersicht des Dienstleisters, die in Abh\u00e4ngigkeit von Curricula oder Lehrpl\u00e4nen des Kunden modifiziert werden k\u00f6nnen. Derartige Modifikationen bed\u00fcrfen der schriftlichen Fixierung in einem Anhang zum Dienstleistungsvertrag.<br \/>\n(4) Die verg\u00fctungsrelevante T\u00e4tigkeitszeit des Dienstleisters entspricht der dem Kunden zugesagten Unterrichts- oder Fortbildungsdauer bzw. der Zeitdauer, die zur Anfertigung oder Pr\u00e4sentation eines Wortbeitrags erforderlich ist. Die Dokumentation der tats\u00e4chlichen Arbeitszeit obliegt dem Dienstleister.<br \/>\n(5) Der Dienstleister verpflichtet sich, die vereinbarten Unterrichts- bzw. Vortragstermine einzuhalten und so p\u00fcnktlich zu erscheinen, dass ein ordnungsgem\u00e4\u00dfer Veranstaltungsbeginn m\u00f6glich ist. Etwaige r\u00e4umliche und technische Vorbereitungen z\u00e4hlen mit zur T\u00e4tigkeitszeit.<br \/>\n(6) Au\u00dferhalb der Unterrichts- bzw. Vortragstermine steht der Dienstleister f\u00fcr einen Zeitraum, der 10 % der vereinbarten T\u00e4tigkeitszeit nicht \u00fcberschreiten darf, f\u00fcr m\u00fcndliche oder schriftliche Konsultationen oder Beratungen zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n(7) Der Dienstleister unterliegt, abgesehen von den konkret vereinbarten Terminen, in der zeitlichen Ausgestaltung seiner Arbeit keinen Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 \u2013 Dienstverhinderung<\/h2>\n<p>(1) Der Dienstleister \u00fcbernimmt mit dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrags die Verpflichtung zur Erbringung der betreffenden Leistungen. Ist der Dienstleister aus triftigem Grund (etwa aus Krankheitsgr\u00fcnden oder durch h\u00f6here Gewalt) verhindert, die Leistungen oder einen Teil der Leistungen zu erbringen, so wird er den Kunden zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt dar\u00fcber in Kenntnis setzen.<br \/>\n(2) Aus triftigem Grund nicht erbrachte Leistungen werden zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt nachgeliefert. Soweit es sich dabei um Unterrichts- oder Fortbildungsveranstaltungen handelt, kann nach Absprache auch auf einen Zeitpunkt au\u00dferhalb des im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Zeitraums ausgewichen werden.<br \/>\n(3) Ist die Nachlieferung einer nicht erbrachten Leistung nicht m\u00f6glich, so liegt es im Ermessen des Dienstleisters, dem Kunden eine Ausfallkompensation zu leisten.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 \u2013 Arbeitsort und Materialien<\/h2>\n<p>(1) Soweit der Kunde \u00fcber R\u00e4umlichkeiten in einem \u00f6ffentlich genutzten Geb\u00e4ude verf\u00fcgt, wird die Dienstleistung dort erbracht. Der Dienstleister ist von Mietgeb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung der R\u00e4umlichkeiten freizustellen.<br \/>\n(2) Nach Absprache kann die Dienstleistung auch in den privaten R\u00e4umlichkeiten des Kunden oder des Dienstleisters erbracht werden.<br \/>\n(3) Kosten f\u00fcr Reise, Aufenthalt und \u00dcbernachtung, die dem Dienstleister f\u00fcr die Durchf\u00fchrung seiner T\u00e4tigkeit in den durch den Kunden ausgew\u00e4hlten \u00f6ffentlichen oder privaten R\u00e4umlichkeiten entstehen, gehen in vollem Umfang zu dessen Lasten.<br \/>\n(4) Der Kunde stellt dem Dienstleister alle zur Durchf\u00fchrung von Unterrichts- oder Fortbildungsveranstaltungen notwendigen Ger\u00e4te zur Verf\u00fcgung. Material- und Vervielf\u00e4ltigungskosten, die im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung der Leistungen anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.<br \/>\n(5) Der Dienstleister verpflichtet sich, ihm zur Verf\u00fcgung gestellte R\u00e4umlichkeiten, Ger\u00e4te und Materialien, die Eigentum oder Mieteigentum des Kunden sind, pfleglich und sachgem\u00e4\u00df zu behandeln. R\u00e4umlichkeiten und Ger\u00e4te werden vom Dienstleister in demjenigen Zustand belassen, in dem sie zu Beginn des Leistungszeitraums vorgefunden wurden.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 \u2013 Stornierung und K\u00fcndigung<\/h2>\n<p>(1) Vor Beginn des Leistungszeitraums kann der Dienstleistungsvertrag von beiden Vertragsparteien unter Wahrung einer 28t\u00e4gigen Frist storniert werden. Die Stornierung bedarf der Schriftform.<br \/>\n(2) W\u00e4hrend des Leistungszeitraums kann der Dienstleistungsvertrag von beiden Vertragsparteien unter Wahrung einer 14t\u00e4gigen Frist vorzeitig gek\u00fcndigt werden. Die K\u00fcndigung bedarf der Schriftform.<br \/>\n(3) Nach einer nicht fristgerechten Stornierung durch den Kunden hat der Dienstleister Anspruch auf ein Ausfallhonorar in H\u00f6he von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.<br \/>\n(4) Nach einer vorzeitigen K\u00fcndigung durch den Kunden wird der Dienstleister die bereits innerhalb des vorgesehenen Leistungszeitraums erbrachte Teilleistung in Rechnung stellen. F\u00fcr die Verg\u00fctung desjenigen Teils der Leistung, der noch nicht erbracht worden ist, hat der Dienstleister Anspruch auf ein Ausfallhonorar in H\u00f6he von 50 % des anteiligen Betrags.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 \u2013 Verg\u00fctung<\/h2>\n<p>(1) Das Honorar richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Es wird im Dienstleistungsvertrag nach Ma\u00dfgabe der Leistungs\u00fcbersicht und Honorartabelle des Dienstleisters festgehalten.<br \/>\n(2) F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Unterrichts- oder Fortbildungsveranstaltungen gelten pauschale Stundens\u00e4tze, in denen die im Zusammenhang mit dem erteilten Unterricht entstehende Vor- und Nachbereitungszeit eingeschlossen ist.<br \/>\n(3) F\u00fcr die im Rahmen des regul\u00e4ren Unterrichtsbetriebs notwendige Organisation von Zugangspr\u00fcfungen oder unterrichtsbegleitenden Pr\u00fcfungen, die durch den Dienstleister oder unter Mitwirkung des Dienstleisters durchgef\u00fchrt werden, gelten gesonderte pauschale Stundens\u00e4tze, in denen eine ggf. anfallende Vor- und Nachbereitungszeit eingeschlossen ist.<br \/>\n(4) F\u00fcr die Erbringung publizistischer Leistungen gelten gesonderte Stundens\u00e4tze. Hier wird die tats\u00e4chlich aufgewendete Arbeitszeit zu Grunde gelegt. Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 \u2013 Rechnungslegung und Zahlung<\/h2>\n<p>(1) Bei Abschluss des Dienstleistungsvertrags wird eine vorl\u00e4ufige Rechnung f\u00fcr die Verg\u00fctung der gesamten vereinbarten Leistungen erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, als Anzahlung 50 % des Rechnungsbetrags binnen 14 Tagen nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags zu begleichen.<br \/>\n(2) Nach Ende des im Dienstleistungsvertrag festgelegten Leistungszeitraums wird eine Schlussrechnung erstellt, die ggf. angefallene Auslagen als gesonderte Position enth\u00e4lt. Die verbleibenden 50 % des Rechnungsbetrags und ggf. die Erstattung der Auslagen werden mit Datum der Schlussrechnung f\u00e4llig und sind binnen 14 Tagen zu begleichen.<br \/>\n(3) Ist der Dienstleister berechtigt oder verpflichtet, eine Mehrwertsteuer zu berechnen, so wird diese auf der Rechnung separat ausgewiesen.<br \/>\n(4) F\u00fcr die Versteuerung sowie f\u00fcr die Abf\u00fchrung gesetzlicher Abgaben und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge ist der Dienstleister selbst verantwortlich.<br \/>\n(5) Mit der vollst\u00e4ndigen Zahlung des Rechnungsbetrags sind alle Anspr\u00fcche des Dienstleisters gegen\u00fcber dem Kunden erf\u00fcllt.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 \u2013 Beurteilungen<\/h2>\n<p>(1) Der Dienstleister ist zur Durchf\u00fchrung und Beurteilung von Pr\u00fcfungen, die im Zusammenhang mit den von ihm durchgef\u00fchrten Unterrichts- oder Fortbildungsveranstaltungen stattfinden, berechtigt. Es kommt ein in Absprache mit dem Kunden festgelegtes Bewertungssystem zur Anwendung.<br \/>\n(2) Auf Wunsch des Kunden ist der Dienstleister bereit, sich einer unabh\u00e4ngigen professionellen Evaluation seiner Unterrichtsangebote zu unterziehen. Die Ergebnisse der Evaluation k\u00f6nnen nicht als Grundlage f\u00fcr zuk\u00fcnftige Vertragsvereinbarungen herangezogen werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 \u2013 Verschwiegenheit und Datenschutz<\/h2>\n<p>(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, \u00fcber ihm im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit bekannt gewordene betriebliche Interna und Privatangelegenheiten des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch \u00fcber das Ende des Leistungszeitraums hinaus.<br \/>\n(2) Der Dienstleister verpflichtet sich zu sorgsamem und gesetzeskonformem Umgang mit personenbezogenen Daten, die ihm im Rahmen der Durchf\u00fchrung seiner Leistungen zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 \u2013 Nebenabreden und Gerichtsstand<\/h2>\n<p>(1) Nebenabreden zu den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder zum Dienstleistungsvertrag bed\u00fcrfen der Schriftform.<br \/>\n(2) Gerichtsstand ist Berlin.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Stand: 29. Dezember 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Gegenstand dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) ist das freiberufliche Dienstleistungsangebot von Wendelin Bitzan (im Folgenden: Dienstleister) in den Bereichen Lehrt\u00e4tigkeit und Publizistik. 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