Machtmissbrauch an Musikhochschulen
Machtmissbrauch an Musikhochschulen

Machtmissbrauch an Musikhochschulen

Das Ausbildungssystem der deutschen Musikhochschulen stammt aus dem 19. Jahrhundert und hat sich in mancher Hinsicht nicht über die antiquierten Prinzipien und autoritären Mechanismen der musikalischen ›Meisterlehre‹ hinausbewegt. Durch ein historisch gewachsenes System von künstlerischen und persönlichen Abhängigkeiten der Studierenden gegenüber den Lehrenden sind die Institutionen anfällig für Machtmissbrauch. In einem aktuellen Artikel des Harfenduo Laura Oetzel & Daniel Mattelé werden einige aufwühlende Fälle von Fehlverhalten dokumentiert, die auf einer übergeordneten Ebene symptomatisch für den klassischen Musikbetrieb erscheinen – derartige Probleme betreffen nicht nur die Ausbildung, sondern letztlich die gesamte Branche. Ich habe einige Überlegungen angestellt, wie Strukturen, die Machtmissbrauch und übergriffiges Verhalten ermöglichen oder begünstigen, identifiziert und durchbrochen werden können. Auf Seiten der Hochschulleitungen sollten etwa folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Institutionalisierte Beratung und Supervision für neue Mitglieder des Lehrkörpers durch ein gewähltes Team aus Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiter*innen
  • Verpflichtende Fortbildungen zu Themen aus den Bereichen Musikpädagogik, Instrumental- und Gesangsdidaktik sowie Lernpsychologie, insbesondere für Lehrende ohne pädagogischen Studienabschluss
  • Verringerung der Möglichkeiten missbräuchlicher Einflussnahme von Lehrenden auf die Bewertung der Studierenden, insbesondere im künstlerischen Hauptfach (etwa durch eine neutrale Kontrollinstanz in Prüfungskommissionen)
  • Verpflichtende Lehrevaluationen auf der Grundlage von anonymen Befragungen der Studierenden und von Unterrichtshospitationen durch neutrale Personen, die der Hochschule nicht angehören
  • Durchsetzung von geeigneten dienstrechtlichen Sanktionen in Fällen von Machtmissbrauch oder bei mehrmaliger negativer Evaluation, etwa: Disziplinarverfahren, Kürzung der Bezüge, Suspendierung, nötigenfalls Kündigung und Strafanzeige

Weitere Fragen, die im Zuge einer Aufarbeitung und Anwendung von Personalentwicklungsmaßnahmen zur Sprache kommen sollten: Wie können Hochschul- und Fachbereichsleitungen, denen Fälle von Machtmissbrauch zur Kenntnis gelangen, verfahren, um Wiederholungen zu unterbinden und missbräuchlich handelnde Personen zur Verantwortung zu ziehen? Wie kann eine neutrale und institutionsübergreifende Beratungsstelle geschaffen werden, an die sich betroffene Studierende vertrauensvoll wenden können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen? Wie können betroffene Studierende ermutigt werden, Fehlverhalten anzuzeigen, und wie kann der verbreiteten Angst, die missbräuchlich handelnden Personen könnten negativen Einfluss auf den weiteren Karriereverlauf der Studierenden nehmen, begegnet werden?

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